Skinheadprozess geht durch die Berufung
Es ist unglaublich. Vor drei Jahren wurden zwei 15-jährige Freunde von sechs Skinheads aus Langeweile auf brutalste Art verprügelt. Eines der Opfer ist seither körperlich und geistig behindert.
Nach der ersten Instanz wurden zwei der unterbelichteten Trottel “Inzestbuben vom Rassistenstrich” zu vier bzw. fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Dieses Urteil wird jetzt im Berufungsprozess angefochten und die Verteidiger fordern drastisch minimierte Strafen von 12 bzw. 18 Monaten. Dies sei genug für einfache Körperverletzung, fordert einer der Verteidiger. Waas, einfache Körperverletzung? mE hat dieser Verteidiger kein Gewissen, denn wie schon erwähnt ist eines der Opfer seither behindert. Ist das einfache Körperverletzung?
Solch braunes Gesindel sollte keine Chance haben auf Resozialisierung. Nach einer solch schlimmen Tat gehören beide in den Knast und zwar für immer. Denn irgend ein Anzeichen von Reue, sah und hörte man bei keinem der Angeklagten. Warum sollte dann die Strafe vermindert werden? Was sind das nur für Menschen, welche aus purer Lust andere verprügeln und ihnen die Zukunft und das Leben vermiesen?













2 Kommentare bis jetzt
1. müller m. gekritzelt am 10. Mai 2006, um 21:20
Staune immer wieder über deine guten berichte , weiter so!
Deine mutter!
2. someone gekritzelt am 28. Mai 2006, um 23:39
was ist ein skinhead