Skinheadprozess geht durch die Berufung

Es ist unglaublich. Vor drei Jahren wurden zwei 15-jährige Freunde von sechs Skinheads aus Langeweile auf brutalste Art verprügelt. Eines der Opfer ist seither körperlich und geistig behindert.
Nach der ersten Instanz wurden zwei der unterbelichteten Trottel „Inzestbuben vom Rassistenstrich“ zu vier bzw. fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Dieses Urteil wird jetzt im Berufungsprozess angefochten und die Verteidiger fordern drastisch minimierte Strafen von 12 bzw. 18 Monaten. Dies sei genug für einfache Körperverletzung, fordert einer der Verteidiger. Waas, einfache Körperverletzung? mE hat dieser Verteidiger kein Gewissen, denn wie schon erwähnt ist eines der Opfer seither behindert. Ist das einfache Körperverletzung?
Solch braunes Gesindel sollte keine Chance haben auf Resozialisierung. Nach einer solch schlimmen Tat gehören beide in den Knast und zwar für immer. Denn irgend ein Anzeichen von Reue, sah und hörte man bei keinem der Angeklagten. Warum sollte dann die Strafe vermindert werden? Was sind das nur für Menschen, welche aus purer Lust andere verprügeln und ihnen die Zukunft und das Leben vermiesen?

2 Gedanken zu „Skinheadprozess geht durch die Berufung

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